Als Symbol für Ledererzeugnisse und für mit Leder verbundene Themen und Betriebe hat sich die stilisierte Darstellung einer ausgebreiteten Tierhaut eingebürgert. Es ist häufig als Schmuckelement in Prospekten, Firmenlogos (siehe Abbildungen) oder auf Websites anzutreffen; weiterhin verwenden Hersteller insbesondere von Lederbekleidung und Lederschuhen das Symbol gern mit der ergänzenden Bezeichnung "Echtes Leder", um den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das Produkt den Anforderungen für die Echtlederbezeichnung genügt und nicht etwa aus Kunstleder besteht (siehe auch den entsprechenden Artikel).
Schuhe dürfen das Ledersymbol nur tragen, wenn die zugrundeliegenden Häute in ihrer Faserstruktur nicht verändert worden sind und eine aufgetragene Beschichtung nicht dicker als 0,15 Millimeter ist; ansonsten ist der Schuh durch ein Karo als aus "sonstigem Material" hergestellt zu kennzeichnen. Befindet sich ein kleines Karo in der Mitte des Ledersymbols, weist das auf dicker als 0,15 mm beschichtetes Leder hin (für ausführlichere Informationen: Kennzeichnung von Leder).
Das Ledersymbol an sich ist ohne weitergehende Elemente wie z. B. Schriftzüge markenrechtlich nicht geschützt und kann gegebenenfalls irreführend verwendet werden, wenn dem Verbraucher ein Lederprodukt suggeriert werden soll, das in der Tat gar keines ist. Hier ist auf den Zusatz "Echtes Leder" zu achten, um eine relative Sicherheit zu erhalten, auch wirklich Leder zu erwerben. Auch ist wichtig anzumerken, dass der Umstand, ein echtes Lederprodukt vor sich zu haben, noch nichts über die Qualität dieses Produktes oder die Herkunft des Leders (siehe z. B. Gaewolf, Lipi) aussagt.