Volllederausstattung

Aus Lederzentrum Lederlexikon

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 02:38, 26. Mai 2009
Admin (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 02:38, 26. Mai 2009
Admin (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
Fahrzeughersteller verkaufen das Interieur eines Fahrzeuges manchmal als "'''Volllederausstattung'''". Diese sind dann aufpreispflichtig und gelten als besonders wertvoll. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das gesamte Interieur mit [[Leder]] bezogen ist und kein [[Kunstleder]] oder Kunststoffteile verarbeitet sind. Eine genaue Definition gibt es dazu aber nicht. Fahrzeughersteller verkaufen das Interieur eines Fahrzeuges manchmal als "'''Volllederausstattung'''". Diese sind dann aufpreispflichtig und gelten als besonders wertvoll. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das gesamte Interieur mit [[Leder]] bezogen ist und kein [[Kunstleder]] oder Kunststoffteile verarbeitet sind. Eine genaue Definition gibt es dazu aber nicht.
-2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom Opel GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus Leder. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die [[Kennzeichnung von Leder]] zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler die Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder.+2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom Opel GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus Leder. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die [[Kennzeichnung von Leder]] zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder.
[[Kategorie:Alle Artikel]] [[Kategorie:Alle Artikel]]
[[Kategorie:Leder Auto]] [[Kategorie:Leder Auto]]

Version vom 02:38, 26. Mai 2009

Fahrzeughersteller verkaufen das Interieur eines Fahrzeuges manchmal als "Volllederausstattung". Diese sind dann aufpreispflichtig und gelten als besonders wertvoll. In solchen Fällen geht man davon aus, dass das gesamte Interieur mit Leder bezogen ist und kein Kunstleder oder Kunststoffteile verarbeitet sind. Eine genaue Definition gibt es dazu aber nicht.

2008 wurde um die mit einem Aufpreis in Höhe von 1.258 Euro angebotene Lederausstattung (Leder Ebenholz schwarz) vom Opel GT vor dem Landgericht in Saarbrücken (Aktenzeichen 9 0 188/08) gestritten. In diesem Fall waren die Sitzwangen, Kopfstützen und Türverkleidungen nicht aus Leder. Im Prospekt wurde dies nicht erwähnt. Hier ist ein Verstoß gegen die Kennzeichnung von Leder zu sehen. Die Kennzeichnung ist irreführend und daher auch so nicht ausreichend. Das Gericht verurteilte den Händler zur Bezahlung der Kosten eines Sattlers für den nachträglichen Bezug in Leder.

Persönliche Werkzeuge

Leather Dictionary
in English