Unter der Rohhaut versteht der Gerber die abgezogene Schlachthaut ohne Behandlung, im Gegensatz zum Leder als fertigem Produkt der Gerberei. Als Leder dürfen auch nur verarbeitete Häute bezeichnet werden, die nicht in der Verarbeitung aufgelöst oder gemahlen wurden und mit Bindemitteln verklebt und zu Bahnen verarbeitet wurden.
Siehe auch Abschnitte der Tierhaut, Hautschäden.