Wie jeder Industriezweig, in dem chemische Hilfsstoffe eingesetzt werden, muss auch das Ledergewerbe Umwelterwägungen beachten und strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.
So dürfen bestimmte Substanzen, die während der Lederherstellung eingesetzt werden können, im fertigen Leder nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind:
a) PCP (Pentachlorphenol). Dieses Konservierungsmittel wird vor allem noch in den Tropen verwendet, ist in Europa aber seit mehr als zehn Jahren unüblich.
b) Bestimmte Azofarbstoffe, die Amine enthalten, welche in der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind.
c) Formaldehyd, das in der synthetischen Gerbung Verwendung findet.
d) Krebserregendes Chrom-VI, das bei der Chromgerbung unter ungünstigen Umständen aus dem ungefährlichen Chrom-III entstehen kann.
Diese Beschränkungen sind in der möglichen Aufnahme von Giftstoffen durch den menschlichen Körper in der täglichen Benutzung begründet.
Auch die Entsorgung von Altledern birgt Probleme, denn stark pigmentierte und dazu noch chromgegerbte Leder können nicht ohne weiteres umweltverträglich vernichtet werden. Im Gegensatz zu lohgegerbten Ledern setzen sie bei der Verbrennung nämlich Dioxin frei, das erst herausgefiltert werden muss. Daher nimmt der Anteil lohgegerbter Leder nach jahrzehntelangem Rückgang gegenüber der Chromgerbung wieder zu.