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Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich [[Leder]], insbesondere [[Krokodilleder|Reptilienleder]]. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch die Zollbehörden, in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz. | Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich [[Leder]], insbesondere [[Krokodilleder|Reptilienleder]]. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch die Zollbehörden, in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz. | ||
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+ | === Weitere Informationen im Web === | ||
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+ | *[https://www.bfn.de/04/index.htm Bundesamt für Naturschutz] | ||
+ | *[https://www.cites.org/ Text des Abkommens ] | ||
+ | *[https://www.artenschutz-online.de/ Artenschutz im Urlaub] |
Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich Leder, insbesondere Reptilienleder. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch die Zollbehörden, in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.