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*[https://www.cites.org/eng/disc/text.shtml#texttop Text des Abkommens (englisch)] | *[https://www.cites.org/eng/disc/text.shtml#texttop Text des Abkommens (englisch)] | ||
*[https://www.artenschutz-online.de/ Artenschutz im Urlaub] | *[https://www.artenschutz-online.de/ Artenschutz im Urlaub] |
Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich Leder, insbesondere Reptilienleder. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch den Zoll, in seiner Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.
Legitim gehandelte Reptilienleder kann der Verbraucher daran erkennen, daß sie eine Plombe des Internationalen Reptillederverbandes und eine sogenannte Reptilartenschutzfahne aufweisen. Diese Fahne gibt mittels eines Nummerncodes Aufschluß über Herstellungsjahr und -ort, Herstellungsbetrieb, Reptilspezies und Artikelgruppe. Legal importierte Reptilienleder stammen immer aus Reptilfarmen - wie etwa der Prakan-Farm im thailändischen Bangkok, wo rund 20000 Reptilien auf 400000 Quadratmeter Fläche gehalten und etwa 10000 Häute pro Jahr produziert werden. Eine Farm vergleichbarer Größe befindet sich auch in Mombasa, Kenia.