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So dürfen bestimmte Substanzen, die während der [[Lederherstellung]] eingesetzt werden können, im fertigen [[Leder]] nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind: | So dürfen bestimmte Substanzen, die während der [[Lederherstellung]] eingesetzt werden können, im fertigen [[Leder]] nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind: | ||
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- | 1. PCP (Pentachlorphenol), ein Konservierungsmittel, das vor allem in tropischen Ländern angewendet wird, in Europa aber schon seit mehr als zehn Jahren von der chemischen Industrie nicht mehr verwendet wird. | + | d) Krebserregendes [[Chrom-VI]], das bei der [[Chromgerbung]] unter ungünstigen Umständen aus dem ungefährlichen [[Chrom-III]] entstehen kann. Für Arbeitshandschuhe aus Leder gibt es einen Grenzwert von drei Milligramm Chrom VI pro Kilogramm Leder. |
- | 2. Einzelne Azo-Farbstoffe, die eines der 20 Amine enthalten, die auf der deutschen Bedarfsgegenständeverordnung aufgelistet sind. Es sind also nicht generell alle Azo- Farbstoffe verboten, sondern nur einzelne. Im übrigen werden Azo-Farbstoffe in viel grösseren Mengen in der Textilindustrie angewendet als im Leder. | + | |
- | 3. Formaldehyd (nicht zu verwechseln mit Glutaradehyd), der als Hilfsgerbstoff eingesetzt werden kann. Ebenso dient Formaldehyd als Vernetzter von caseinhaltigen Zurichtungen. | + | |
- | 4. Sechswertiges Chrom (nicht zu verwechseln mit dreiwertigem Chrom), das unter extremen Bedingungen aus dem gerbenden Chrom III entstehen kann. | + | |
- | Es obliegt der Verantwortung jeder Gerberei, Erklärungen abzugeben, ob diese Produkte in ihren Ledern enthalten sind oder nicht. Die noch verbliebenen Gerbereien in der Schweiz können problemlos bestätigen, dass oben erwähnte Produkte in ihren Ledern nicht enthalten sind. | + | |
- | Wir tragen täglich Leder auf unserem Körper oder kommen mit Leder in Berührung: Schuhe, Bekleidung, Uhrbänder, Handtaschen, Mappen, Sitzbezüge. 90 Prozent der weltweit produzierten Leder sind mit Chrom gegerbt. Bis heute sind keinerlei Krankheiten aufgetreten, die auf eine Lebensgefahr für den Menschen durch Chromgerbstoffe hindeuten. Bekannt sind heute gewisse Hautallergien, die mit Chrom in Zusarnmenhang stehen. Es besteht aber kein Anlass, die praktische, einfache und preisgünstige Chrom-Gerbmethode zu verwerfen, wenn eine andere Gerbmethode nicht eindeutig umweltverträglicher, besser oder billiger sein kann. | + | |
- | [[Kategorie:Gerbung]] | + | Diese Beschränkungen sind in der möglichen Aufnahme von Giftstoffen durch den menschlichen Körper in der täglichen Benutzung begründet. |
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+ | Auch die Entsorgung von Altledern birgt Probleme, denn stark pigmentierte und dazu noch chromgegerbte Leder können nicht ohne weiteres umweltverträglich vernichtet werden. Im Gegensatz zu [[Altgegerbtes Leder|lohgegerbten Ledern]] setzen sie bei der Verbrennung nämlich Dioxin frei, das erst herausgefiltert werden muss. Daher nimmt der Anteil lohgegerbter Leder nach jahrzehntelangem Rückgang gegenüber der Chromgerbung wieder zu. | ||
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+ | Im Hinblick auf nicht unmittelbar toxisch wirkende Emissionen, etwa in Hinblick auf die globale Erwärmungstendenz, wird vor allem der über alle erforderlichen Produktionsschritte hinweg summierte Ausstoß von Kohlendioxid zur Herstellung einer festgelegten Menge Leder (z. B. 1000 Quadratfuß Fläche) kontrolliert. Neue energiesparende Verfahren zur [[Trocknen|Ledertrocknung]] bei nur wenig mehr als 40 Grad Celsius, zum allgemein geringeren Wasserverbrauch oder zum Auftrag der [[Zurichtung]] sollen die Umweltverträglichkeit des Gesamtprozesses erhöhen. Hersteller, die besonders großen Wert auf diese Erwägungen legen und diese auch praktisch implementiert haben, bezeichnen ihre Produkte dann oft als '''Öko-Leder''', obwohl hierzu festzuhalten ist, dass es sich um keinen klar definierten oder gar mit gesetzlichen Mindestanforderungen festgeschriebenen Begriff handelt, sondern eher um einen Werbeslogan, der sich nur auf die jeweiligen Herstellerstandards gründet und vom Kunden überprüft werden sollte, um wirklich umweltschonend hergestellte Leder von anderen Produkten zu unterscheiden. | ||
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+ | * [https://bundesrecht.juris.de/bedggstv/BJNR008660992.html Bedarfsgegenständeverordnung vom 23. Dezember 1997 im Volltext (HTML)] | ||
+ | * [https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bedggstv/gesamt.pdf Bedarfsgegenständeverordnung vom 23. Dezember 1997 im Volltext (Adobe Acrobat PDF)] | ||
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[[Kategorie:Lederherstellung]] | [[Kategorie:Lederherstellung]] |
Wie jeder Industriezweig, in dem chemische Hilfsstoffe eingesetzt werden, muss auch das Ledergewerbe Umwelterwägungen beachten und strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.
So dürfen bestimmte Substanzen, die während der Lederherstellung eingesetzt werden können, im fertigen Leder nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind:
a) PCP (Pentachlorphenol). Dieses Konservierungsmittel wird vor allem noch in den Tropen verwendet, ist in Europa aber seit mehr als zehn Jahren unüblich.
b) Bestimmte Azofarbstoffe, die Amine enthalten, welche in der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind.
c) Formaldehyd, das in der synthetischen Gerbung Verwendung findet.
d) Krebserregendes Chrom-VI, das bei der Chromgerbung unter ungünstigen Umständen aus dem ungefährlichen Chrom-III entstehen kann. Für Arbeitshandschuhe aus Leder gibt es einen Grenzwert von drei Milligramm Chrom VI pro Kilogramm Leder.
Diese Beschränkungen sind in der möglichen Aufnahme von Giftstoffen durch den menschlichen Körper in der täglichen Benutzung begründet.
Auch die Entsorgung von Altledern birgt Probleme, denn stark pigmentierte und dazu noch chromgegerbte Leder können nicht ohne weiteres umweltverträglich vernichtet werden. Im Gegensatz zu lohgegerbten Ledern setzen sie bei der Verbrennung nämlich Dioxin frei, das erst herausgefiltert werden muss. Daher nimmt der Anteil lohgegerbter Leder nach jahrzehntelangem Rückgang gegenüber der Chromgerbung wieder zu.
Im Hinblick auf nicht unmittelbar toxisch wirkende Emissionen, etwa in Hinblick auf die globale Erwärmungstendenz, wird vor allem der über alle erforderlichen Produktionsschritte hinweg summierte Ausstoß von Kohlendioxid zur Herstellung einer festgelegten Menge Leder (z. B. 1000 Quadratfuß Fläche) kontrolliert. Neue energiesparende Verfahren zur Ledertrocknung bei nur wenig mehr als 40 Grad Celsius, zum allgemein geringeren Wasserverbrauch oder zum Auftrag der Zurichtung sollen die Umweltverträglichkeit des Gesamtprozesses erhöhen. Hersteller, die besonders großen Wert auf diese Erwägungen legen und diese auch praktisch implementiert haben, bezeichnen ihre Produkte dann oft als Öko-Leder, obwohl hierzu festzuhalten ist, dass es sich um keinen klar definierten oder gar mit gesetzlichen Mindestanforderungen festgeschriebenen Begriff handelt, sondern eher um einen Werbeslogan, der sich nur auf die jeweiligen Herstellerstandards gründet und vom Kunden überprüft werden sollte, um wirklich umweltschonend hergestellte Leder von anderen Produkten zu unterscheiden.