Schuhe

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Version vom 13:18, 30. Mär 2007

Im Schuhbereich werden heutzutage als Oberleder die verschiedensten Ledersorten verarbeitet. Häufig ist die Unterscheidung der Lederarten nicht ganz einfach. Man unterscheidet im allgemeinen pigmentierte Glattleder (oberflächengefärbt), offenporige Glattleder (Anilinleder), Fettleder und Rauleder (Wildleder, Nubuk, Velours).

Die Unterscheidung bei den Glattledern erfolgt so: Wenn Sie einen Tropfen Wasser auf dem Leder verreiben (nicht im beschädigten Bereich), zieht das Wasser ein und dunkelt das Leder (Anilinleder). Wenn das Wasser abperlt, haben Sie ein oberflächengefärbtes bzw. gedecktes oder pigmentiertes Glattleder. Bei Fettledern können Sie mit dem Fingernagel ohne großen Druck Linien malen und durch Verreiben wieder entfernen. Die Rauleder sind durch ihre velourige Oberfläche von den Glattledern zu unterscheiden. Dazu kommt noch die Verarbeitung von Ledersohlen, die auch eine besondere Pflege benötigen.

Die Kennzeichnung von Lederschuhen

Hersteller von Schuherzeugnissen (Sandalen, geschlossene Schuhe, Stiefel) sind verpflichtet, beim Verkauf die verarbeiteten Materialien anzugeben. In Textform oder als Piktogramme. Folgende Bestandteile eines Schuhs müssen hinsichtlich des verwendeten Materials gekennzeichnet sein:

Obermaterial: Damit ist das obere, äußere Material gemeint.



Futter und Decksohle: Damit sind die oberen und unteren Materialien, die im Schuh verarbeitet sind, bezeichnet.



Laufsohle: Die Laufsohle bezeichnet das Kontaktmaterial zum Fußboden, welches sich abnutzt. Das für diese Bereiche angegebene Material muss 80% der Fläche und Volumens ausmachen. Sind mehrere Materialien verarbeitet (z.B. Leder und Textil als Obermaterial), müssen die Hauptmaterialien angegeben werden.



Folgende Materialien werden unterschieden:


Leder: Unter Leder versteht man Häute und Felle, deren Faserstruktur nicht verändert wurde. Leder, die aufgelöst oder gemahlen wurden und verklebt und zu Bahnen verarbeitet wurden, sind kein „Leder“. Eine aufgetragene Farb- oder Folienschicht darf nicht dicker als 0,15 mm sein.



Beschichtetes Leder: Beschichtete Leder sind Leder, wo ein Farbauftrag oder eine Folie dicker als 0,15 mm ist und nicht mehr als 1/3 der Gesamtstärke ausmacht. Ist der Auftrag stärker als 1/3,dann ist es kein „Leder“ mehr, sondern ein Kunstleder.




Textil: Unter Textilien versteht man sämtliche natürliche und synthetische Textilien.




Sonstiges Material: Unter sonstiges Material versteht man alle Materialien, die nicht unter die oberen Gruppen fallen. Zum Beispiel Gummi oder Kunststoff für eine Laufsohle.




Weitere Informationen im Web

Lederzentrum: Die Behandlung von Schuhen und Stiefeln

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