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- | Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.), muss als '''beschichtetes''' Leder deklariert werden. Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden. | + | Als '''beschichtetes''' Leder deklariert werden muss [[Leder]], wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden. |
Als beschichtetes Leder deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden.